Logo für Investoren in Immobilien Logo für Investoren in Immobilien

Österreichische Einkäufer-Infos

  • Schweiz
  • Frankreich
  • Österreich

Welche Steuern werde ich zahlen müssen?

Jeder, der in Österreich eine Immobilie vermietet, muss - unabhängig davon, ob er die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommt oder nicht - die Einkünfte am Ende des Jahres erklären und Einkommensteuer zahlen, wenn die Einkünfte über dem Freibetrag liegen.

Die Zinsen, die Sie für Ihre Hypothek zahlen, können mit den Mieteinnahmen verrechnet werden. Sie können auch 10 % der Kosten Ihres Möbelpakets pro Jahr als Abschreibung von Ihren Mieteinnahmen abschreiben.

Für Personen, die keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte in Österreich haben, beträgt der Einkommensteuerfreibetrag pro Person und Jahr nur 2.330 Euro. Der Steuerfreibetrag für zwei Personen würde also 4.660 Euro betragen.

Ab einer bestimmten Höhe der Mieteinnahmen pro Jahr (33.000) ist eine Registrierung für die Mehrwertsteuer obligatorisch. Dies ist häufig der Fall, wenn Kunden mehr als eine Immobilie besitzen - auch wenn diese Immobilien zum Netto- oder Bruttopreis gekauft wurden. Liegen die jährlichen Mieteinnahmen unter 33.000 Euro und wurde die Immobilie nicht zum Nettopreis gekauft, muss auf die Mieteinnahmen keine Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Wir empfehlen immer eine Auswahl an lokalen Steuerberatern, die Ihnen bei Ihren Steuererklärungen helfen. Der Steuerberater berechnet eine einmalige Gebühr für die Einrichtung Ihrer Registrierung (Preise erfragen Sie bitte direkt bei den Beratern), und die jährlichen Steuererklärungen kosten zwischen 600 und 900 Euro pro Jahr.

Tourismussteuer:
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie von Ihren Gästen eine Tourismussteuer für die in Ihrer Immobilie verbrachten Nächte verlangen. Der Steuersatz variiert von Ort zu Ort, aber als grober Richtwert gilt, dass er zwischen 1 und 3 Euro pro Nacht und Person für jeden Gast über 14 Jahre beträgt.

Kapitalertragssteuer:
Die Kapitalertragssteuer in Höhe von 30 % wird auf alle Gewinne erhoben, die Sie durch den Verkauf einer Immobilie erzielt haben, doch können bei der Berechnung des Gewinns einige Abzüge vorgenommen werden.

Erbschaftssteuer:
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer, da sie 2008 abgeschafft wurde.




Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Vorschriften und Verordnungen häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.