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Gibt es Einschränkungen, wann und an wen ich meine Immobilie verkaufen kann?
Nein, Sie können Ihre französische Immobilie verkaufen, wann immer Sie wollen und an wen Sie wollen.
Beim Verkauf einer Leaseback-Immobilie gibt es keine Strafen und Sie müssen keine Mehrwertsteuer abführen. Der Käufer erwirbt den Grundbesitz von Ihnen, tritt in Ihre Fußstapfen und führt den Mietvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft fort.
Wenn Sie Ihr eigenes Sale-and-Leaseback-System eingerichtet haben, hat der Käufer beim Verkauf der Immobilie die Wahl, entweder die Mietvereinbarung fortzuführen oder einen Teil der Mehrwertsteuer zurückzuzahlen und die Immobilie für seine eigene Nutzung zu behalten.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
Beim Verkauf einer Leaseback-Immobilie gibt es keine Strafen und Sie müssen keine Mehrwertsteuer abführen. Der Käufer erwirbt den Grundbesitz von Ihnen, tritt in Ihre Fußstapfen und führt den Mietvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft fort.
Wenn Sie Ihr eigenes Sale-and-Leaseback-System eingerichtet haben, hat der Käufer beim Verkauf der Immobilie die Wahl, entweder die Mietvereinbarung fortzuführen oder einen Teil der Mehrwertsteuer zurückzuzahlen und die Immobilie für seine eigene Nutzung zu behalten.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
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