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Infos für französische Käufer

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Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Wenn ich nicht in der EU lebe, wie lange kann ich in meiner französischen Immobilie bleiben?

Für ausländische Käufer gibt es zwar keine Beschränkungen für den Kauf einer Immobilie in Frankreich, aber wenn Sie kein EU-Bürger sind, müssen Sie ein Visum/eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage in Ihrer Immobilie bleiben wollen. Nach 10 Jahren können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen oder in 5 Jahren, wenn Sie dies durch eine bestimmte Investitionssumme rechtfertigen.

Nach dem Kauf der Immobilie müssen Sie mit einem 90-tägigen Schengen-Touristenvisum nach Frankreich einreisen, das leicht zu erhalten ist, wenn Sie Eigentümer sind. Anschließend müssen Sie bei der örtlichen Präfektur (in der sich Ihre Immobilie befindet) eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Das ist ziemlich einfach, aber wie bei jeder Verwaltung in Frankreich ist eine Menge Papierkram auszufüllen, aber wir können Sie mit Experten in Kontakt bringen, die Ihnen helfen können.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Informationen können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.