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Wenn ich die Mehrwertsteuer zurückfordere, muss ich dann auf die Mieten Mehrwertsteuer berechnen?
Ja, ein Käufer, der die TVA auf den Kaufpreis zurückfordert, muss sich auch für die TVA registrieren lassen und TVA auf die Mieten berechnen/zahlen.
Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen unter der Schwelle von 82.800 € für die Vermietung von möbliertem Wohnraum liegt.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Vorschriften und Verordnungen häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
Dies gilt auch dann, wenn das Einkommen unter der Schwelle von 82.800 € für die Vermietung von möbliertem Wohnraum liegt.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Vorschriften und Verordnungen häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
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