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Infos für französische Käufer

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Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Ist mein Geld sicher?

Ja. Alle von den Käufern geleisteten Anzahlungen werden vom Notar aufbewahrt und müssen an den Käufer zurückgegeben werden, wenn der Bauträger in Konkurs geht oder eine andere größere Verzögerung eintritt. Erst wenn die BGF vorliegt, kann der Notar die Eigentumsurkunden für die Übertragung des Eigentums und die Überweisung der Gelder an den Bauträger unterzeichnen.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Dies kann sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.