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Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Müsste ich die französische Vermögenssteuer zahlen?



Im Jahr 2018 wurde die französische Vermögenssteuer ISF aufgehoben und durch die Vermögenssteuer IFI Real Estate ersetzt. Diese Steuer gilt nur noch für Immobilienvermögen.

Gebietsfremde, die eine Immobilie in Frankreich besitzen, müssen nur für in Frankreich befindliche Sachwerte Vermögensteuer zahlen. Reine Finanzinvestitionen sind daher ausgeschlossen.

In Frankreich ansässige Personen müssen die Steuer auf ihren weltweiten Grundbesitz entrichten. 

Die Steuer wird fällig, wenn das zu versteuernde Nettoimmobilienvermögen des Haushalts 1,3 Millionen Euro übersteigt, und wird dann auf das Nettovermögen über 800.000 Euro erhoben.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Vorschriften und Verordnungen häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.