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Infos für französische Käufer

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Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Kann ich den Mietvertrag für meine französische Immobilie kündigen?

Ja, Sie können jederzeit kündigen, müssen aber einen Teil der gesparten Mehrwertsteuer / TVA zurückzahlen. Die Mehrwertsteuer, die Sie zurückfordern können, beträgt 20 % und wird über 20 Jahre abgeschrieben. Wenn Sie also nach 10 Jahren beschließen, den Mietvertrag zu kündigen und die Immobilie ausschließlich für sich selbst zu nutzen, müssten Sie die Hälfte der gesparten Steuer zurückzahlen.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, können Sie als Käufer wählen, ob Sie das Mietverhältnis fortsetzen oder einen Teil der Mehrwertsteuer zurückzahlen und die Immobilie zur alleinigen Nutzung behalten wollen.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.