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Infos für französische Käufer

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Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Wie werden die Steuern berechnet?

Bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns dürfen Sie die Kosten für den Kauf und Verkauf der Immobilie sowie alle Investitionsausgaben für größere Verbesserungen an der Immobilie abziehen.

Beide Steuerarten werden degressiv berechnet, d. h. je länger Sie die Immobilie besitzen, desto weniger Steuern werden Sie zahlen.

DieKapitalertragssteuer (Impôt sur le Revenu) auf den Verkauf einer Immobilie in Frankreich wird mit dem vollen Satz von 19 % erhoben, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren verkaufen, reduziert sich aber nach 22 Jahren Besitz auf 0. Nach 5 Jahren gibt es einen Abschlag von 6 % für jedes Jahr, mit Ausnahme des letzten 22. Jahres, für das ein Abschlag von 4 % gilt. Beispiel: Die Gewinnsteuer auf eine Immobilie, die 10 Jahre lang im Besitz ist, würde um 30 % (5 x 6 %) reduziert.

Die Sozialabgaben (Prelevements Sociaux) verringern sich ebenfalls vom Basissatz von 17,2 %, allerdings über einen längeren Zeitraum und gehen nach 30 Jahren auf 0 zurück. Auch hier wird kein Abschlag gewährt, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren verkaufen. Danach beträgt der Abschlag 1,65 % zwischen dem 6. und 21. Jahr, 1,60 % für das 22. Jahr und dann 9 % pro Jahr zwischen dem 23. und 30.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.