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Sind Schweizer Immobilien "freehold"?

Ja. Auch Wohnungen sind "freehold". Sie haben einen Anteil am gesamten Gebäude und an den Gemeinschaftsteilen und ein ausschließliches Nutzungsrecht an Ihrer eigenen Wohnung.

 Alle Wohnungseigentümer sind in einer Art Bewohnervereinigung (einer so genannten "Miteigentümerschaft") zusammengeschlossen, die die Regeln des Hauses festlegt (z. B. dass die Waschküche nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden darf). Die Eigentümer haben die vollständige Kontrolle über das Gebäude und ernennen auf der jährlichen Versammlung einen Verwalter, der sich um den täglichen Betrieb der Immobilie kümmert. Auf der Jahresversammlung wird das Budget für das kommende Jahr festgelegt, es wird über Vorschläge des Verwalters und der Wohnungseigentümer abgestimmt, und es werden alle Probleme besprochen.

Ähnliche Vereinbarungen werden oft für eine Gemeinschaft von mehreren Chalets getroffen, die sich oft die Kosten für Schneeräumung und Gartenarbeit teilen.




Die Informationen entsprechen dem Stand vom 14. Mai 2024. Sie können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.