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Wie funktioniert die Vererbung von Immobilien in der Schweiz?
Um den Verbleib Ihres Vermögens zu regeln, raten wir Ihnen, entweder einen Zusatz zu Ihrem bestehenden Testament zu verfassen und diesen an Ihren Schweizer Notar zu senden oder ein neues, separates Testament von einem Schweizer Notar erstellen zu lassen.
In der Schweiz fällt eine Erbschaftssteuer an, die jedoch viel niedriger ist als im Vereinigten Königreich und in den meisten europäischen Ländern. Die Erbschaftssteuer ist eine kantonale Steuer und variiert von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen gibt es keine Steuer zwischen Ehegatten und im Kanton Wallis (Verbier) gibt es keine Erbschaftssteuer, wenn das Vermögen an Nachkommen in direkter Linie vererbt wird.
Im Kanton Waadt (Villars) ist die Steuer progressiv - sie beginnt bei 1,8 % für Immobilien im Wert von bis zu 500.000 Sfrs und steigt auf 5,068 %, wenn der Steuerwert der Immobilie über 1 Mio. Sfrs liegt. Ist die Immobilie auf den Namen mehrerer Personen eingetragen, so ist nur der Anteil der Immobilie zu versteuern, der dem Verstorbenen gehört.
Ihr Nachlass ist möglicherweise in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (wie dies in den meisten Ländern der Fall ist), erhalten Sie eine Steuergutschrift für die in der Schweiz gezahlte Steuer.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
In der Schweiz fällt eine Erbschaftssteuer an, die jedoch viel niedriger ist als im Vereinigten Königreich und in den meisten europäischen Ländern. Die Erbschaftssteuer ist eine kantonale Steuer und variiert von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen gibt es keine Steuer zwischen Ehegatten und im Kanton Wallis (Verbier) gibt es keine Erbschaftssteuer, wenn das Vermögen an Nachkommen in direkter Linie vererbt wird.
Im Kanton Waadt (Villars) ist die Steuer progressiv - sie beginnt bei 1,8 % für Immobilien im Wert von bis zu 500.000 Sfrs und steigt auf 5,068 %, wenn der Steuerwert der Immobilie über 1 Mio. Sfrs liegt. Ist die Immobilie auf den Namen mehrerer Personen eingetragen, so ist nur der Anteil der Immobilie zu versteuern, der dem Verstorbenen gehört.
Ihr Nachlass ist möglicherweise in dem Land steuerpflichtig, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Besteht jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (wie dies in den meisten Ländern der Fall ist), erhalten Sie eine Steuergutschrift für die in der Schweiz gezahlte Steuer.
Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte wenden Sie sich daher direkt an uns, wenn Sie spezielle Fragen haben.
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