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Infos für Schweizer Einkäufer

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Muss ich meine Immobilie vermieten, wenn ich sie nicht nutze?

Nein. Die meisten Immobilien in der Schweiz haben den Status eines "Zweitwohnsitzes", so dass es Ihnen freisteht, Ihre Immobilie nach Belieben zu vermieten (oder auch nicht). Vom Eigentümer oder seinen Freunden und Familienangehörigen wird erwartet, dass sie die Immobilie mindestens drei Wochen im Jahr nutzen, so dass die Immobilie nicht auf Jahresbasis vermietet werden darf (maximal 11 Monate und eine Woche).

In den meisten Neubaugebieten, die in letzter Zeit gebaut wurden, besteht eine Mietverpflichtung. Einige bieten hotelähnliche Dienstleistungen und Einrichtungen wie einen Pool oder ein Spa und begrenzen die Anzahl der Wochen, die der Eigentümer in der Hochsaison die Immobilie nutzen kann. Andere befinden sich in kleineren Wohngebäuden, die über keine besonderen Einrichtungen verfügen und eine unbegrenzte Nutzung durch den Eigentümer zulassen, doch muss das Objekt zur Vermietung zur Verfügung gestellt werden, wenn es nicht genutzt wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass für einige dieser verwalteten Immobilien die 5-Jahres-Regel für den Wiederverkauf nicht gilt. Sie können Ihre Wohnung also verkaufen, wann immer Sie wollen.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Dies kann sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.