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Kann ich in der Schweiz wohnhaft werden?

Für Inhaber eines EU-Passes ist es viel einfacher als für andere Staatsangehörige, in der Schweiz zu arbeiten und/oder zu wohnen. Es gibt zwei Arten von Bewilligungen - eine B-Bewilligung, die zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigt (aber nicht zum Arbeiten), oder eine Bewilligung, die sowohl das Recht auf Arbeit als auch auf Aufenthalt beinhaltet. Wenn Sie eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Sie eine Immobilie kaufen, die sonst für einen Ausländer nicht erhältlich wäre. Ein nützliches Buch, wenn Sie erwägen, sich in der Schweiz zur Ruhe zu setzen oder zu arbeiten, ist 'Living and working in Switzerland' von David Hampshire (erhältlich bei Amazon).

Arbeiten in der Schweiz - Sie benötigen einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen oder Sie können Ihr eigenes Unternehmen gründen oder sich selbständig machen, müssen aber nachweisen, dass Sie Arbeitsplätze für Schweizer Staatsangehörige mit einem Jahreseinkommen von über 50.000 Sfrs schaffen.

Ruhestand in der Schweiz - Sie können eine B-Bewilligung erhalten, wenn Sie über 50 Jahre alt sind und nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und eine private Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen haben (sie kostet etwa 120 sfrs pro Monat). Außerdem müssen Sie in der Schweiz Steuern zahlen. Dies wird als "taxe a forfait" bezeichnet und ist eine feste Steuervereinbarung für 5 Jahre, die Ihr Berater im Voraus mit dem örtlichen Finanzamt aushandelt. Ferienorte wie Crans Montana im Wallis bieten sehr gute Steuerregelungen, und es handelt sich um einen schönen, sonnigen Ferienort für zwei Jahreszeiten mit einem Golfplatz, so dass er auch eine gute Wahl für den Ruhestand ist.

EG-Aufenthaltsgenehmigungen sind fünf Jahre lang gültig und werden automatisch verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Inhaber eines NICHT-EU-Passes - Anträge werden von Fall zu Fall geprüft, aber im Allgemeinen sind die Voraussetzungen, wenn man in den Ruhestand geht, dass man das Rentenalter (60 Jahre) erreicht hat, nicht in der Schweiz arbeitet, nachweisen kann, dass man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um in der Schweiz zu leben, ohne zu arbeiten, und dass man persönliche Bindungen in der Schweiz hat.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezifische Fragen haben.