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Infos für Schweizer Einkäufer

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Welche Steuern muss ich bezahlen, wenn ich meine Schweizer Immobilie weiterverkaufe?

Wenn Sie Ihre Immobilie weiterverkaufen, müssen Sie die vom Kanton erhobene Kapitalgewinnsteuer auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis entrichten. Bei der Berechnung der Steuer können Sie die Kauf- und Verkaufskosten (Notargebühren, Maklerprovision) sowie besondere Renovierungen oder Verbesserungen an der Immobilie abziehen. Der Satz der Kapitalgewinnsteuer nimmt mit jedem Jahr des Besitzes ab. Im Wallis beginnt er beispielsweise bei 30% (wenn Sie innerhalb eines Jahres verkaufen) und sinkt nach 10 Jahren auf 9% und nach 25 Jahren auf 1%.

Möglicherweise sind Sie in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig, aber die Schweiz hat mit den meisten Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, so dass Ihnen die in der Schweiz gezahlten Steuern angerechnet werden, so dass Sie nicht zweimal Steuern zahlen.



Diese Informationen sind ab dem 1. Januar 2024 gültig. Diese Informationen können sich ändern, da sich Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.