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Wie werden die Geschossflächen für Schweizer Immobilien berechnet?

Leider gibt es in der Schweiz kein Gesetz, das vorschreibt, wie die Wohnflächen zu berechnen sind. Daher gibt es kantonale Unterschiede bei der Berechnung der Geschossflächen von Immobilien.

Im Kanton Waadt ist - allgemein gesprochen - die Nettogeschossfläche massgebend (Nettowohnfläche plus Innenwände und Aussenflächen).

Im Kanton Wallis wird die Bruttogeschossfläche als Massstab herangezogen. Dazu werden in der Regel die Quadratmeter aller Räume und die Fläche aller Wände (Träger, Nichtträger und Fassaden) herangezogen.


Die Informationen sind korrekt ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Vorschriften und Verordnungen häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezifische Fragen haben.