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Infos für Schweizer Einkäufer

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Gibt es Einschränkungen beim Wiederverkauf einer Immobilie in der Schweiz?

In einigen Kantonen wie dem Wallis und der Waadt ist es Ausländern untersagt, ihre Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf weiterzuverkaufen. Diese Beschränkung wird aufgehoben, wenn Sie einen guten Grund für den Verkauf haben (Krankheit, finanzielle Probleme) und Sie keinen Gewinn erzielen.

Wenn Sie jedoch eine Immobilie mit einer Mietverpflichtung kaufen, gilt die 5-Jahres-Regel nicht. Es steht Ihnen also frei, sie zu verkaufen, wann immer Sie wollen.

In einigen Kantonen wie Bern und Obwalden können Sie die Immobilie sofort weiterverkaufen (in den ersten 5 Jahren zahlen Sie möglicherweise eine höhere Kapitalgewinnsteuer).


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.