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Wie lange kann ich in der Schweiz bleiben?

Bürger des Vereinigten Königreichs - Ab dem 1. Januar 2021 (Brexit) werden Bürger des Vereinigten Königreichs und Nordirlands als "Drittstaatsangehörige" behandelt, sind aber bei der Einreise in die Schweiz von der Visumpflicht befreit. Sie dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten (als Touristen ohne Arbeit).

Staatsangehörige von Schengen-Ländern (EU) - Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 Mitglied des Schengen-Raums und wendet daher die gleichen Regeln an wie alle Schengen-Länder - Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten.

Bürger aus "Drittstaaten" - muss ich ein Visum beantragen?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen benötigen viele Drittstaatsangehörige kein Visum, eine vollständige Liste finden Sie im offiziellen Leitfaden.

Kann ich länger bleiben, wenn ich eine Immobilie in der Schweiz besitze?
Der Besitz einer Immobilie in der Schweiz gibt Ihnen kein zusätzliches Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für länger als 90 Tage.
Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeiten oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten möchte, benötigt eine Genehmigung. Die Aufenthaltsbewilligung wird von den kantonalen Migrationsämtern ausgestellt. Man unterscheidet zwischen Kurzaufenthaltsbewilligungen (weniger als 1 Jahr), Jahresaufenthaltsbewilligungen (befristet) und Daueraufenthaltsbewilligungen (unbefristet).


Diese Informationen sind ab dem 1. Januar 2024 gültig. Diese Angaben können sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezifische Fragen haben.