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Infos für Schweizer Einkäufer

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Kann ich in der Schweiz eine Erstwohnung in eine Zweitwohnung umwandeln?

Nein. Die aktuelle Regel in Saas Fee besagt, dass alle Erstwohnungen auf unbestimmte Zeit als Erstwohnungen gelten und immer als Hauptwohnsitz bewohnt werden müssen.


Diese Informationen gelten ab dem 1. Januar 2024. Dies kann sich ändern, da sich die Regeln und Vorschriften häufig ändern. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, wenn Sie spezielle Fragen haben.